AGB's

 

 

 

 

1. Allgemeines

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit

MarKon Media


Konietzko Markus
ASchillerstrasse 25
66851 Bann

im Folgenden MarKon Media genannt. Alle Verträge, Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.

 

2. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form per Briefpost, E-Mail oder Fax erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden durch schriftliche Auftragsbestätigung per Briefpost, E-Mail oder Fax angenommen.

 

3. Angebote, Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1 Angebote
Die Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
3.2 Vergütung
Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und auftragsspezifischer Sonderausgaben. Sofern keine Preisabsprachen getroffen wurden, gilt der jeweils bei Vertragsabschluß geltende Stundensatz. Werden Entwürfe in größerem Umfang genutzt als ursprünglich vorgesehen, so ist MarKon Media berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
3.3 Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.
3.4 Sonderleistungen
Sonderleistungen wie beispielsweise die nachträgliche Umarbeitung oder Änderung bereits erbrachter Leistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
3.5 Neben- und Reisekosten
Spesen wie Reisekosten und Aufwendungen für Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und anderen Leistungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Gelieferte Erzeugnisse und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung das Eigentum von MarKon Media.
4.2 Herausgabe digitaler Daten
MarKon Media ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts die digital erstellt wurden und der Gestaltung des Produktes dienen, in editierbaren Originaldateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat MarKon Media dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von MarKon Media geändert werden.

 

5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

5.1 Urheberwerkvertrag
Jeder MarKon Media erteilte Auftrag zu Designleistungen ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen beschränkt ist.
5.2 Urheberrechtsgesetz
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
5.3 Ungenehmigte Änderung oder Vervielfältigung
Die Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von MarKon Media weder im Original noch der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt MarKon Media, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
5.4 Nutzungsrechte
MarKon Media überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
5.5 Recht auf Namensnennung
MarKon Media hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken, den Internetpräsenzen und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt MarKon Media zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadensersatzes entsprechend anzupassen.
5.6 Urheberschaft
Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

6. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

6.1 Gestaltungsfreiheit
Im Rahmen eines Auftrages zur Designleistung besteht Gestaltungsfreiheit. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit bei der künstlerischen Gestaltungen Reklamationen anzubringen. Diese dürfen jedoch einen zusätzlichen Arbeitsaufwand von 2 Stunden nicht übersteigen. Werden weitere Änderungen gewünscht, so hat der Auftraggeber hierfür die Mehrkosten zu tragen.
6.2 Ansprüche aus zeitlicher Verzögerung
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann MarKon Media eine angemessene Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
6.3 Urheberrechtsverletzungen durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller MarKon Media übergebenen Vorlagen, Dateien, Bildmaterial und Unterlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber MarKon Media von allen Ersatzansprüchen frei.

 

7. Lieferzeit

Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

 

8. Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen

Korrekturen und Änderungen an Webapplikationen sind, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, in den vereinbarten Preisen enthalten. Bei Überschreitung wird MarKon Media den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

 

9. Vermittlung von Speicherplatz und Domainregistrierung

Bei Vermittlung von Speicherplatz und Domainregistrierungen wird MarKon Media nur beratend tätig. Verträge werden zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Webhoster / Provider geschlossen.

 

10. Haftungsausschlüsse

10.1 Materialien
MarKon Media übernimmt keine Haftung für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Materialien. Es wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber die MarKon Media überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat.
10.2 Zukünftige Browserdarstellung
MarKon Media haftet nicht für mögliche Darstellungsmängel die durch zukünftige Browser-Generationen auftreten. Anpassungen werden nach Auftragsvergabe entsprechend dem Pflegesatz durchgeführt.

 

11. Überlassene Materialien

Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert werden, übernimmt MarKon Media keine Haftung.

 

12. Digitale Daten, Datensicherheit

12.1 Datensicherheit
Übermittelt der Auftraggeber Daten, gleich in welcher Form, an MarKon Media, hält er Sicherheitskopien dieser Daten bereit. Im Falle eines Datenverlustes verpflichtet er sich, die entsprechenden Daten erneut unentgeltlich bzw. zu seinen Kosten an MarKon Media zu übermitteln.
12.2 Nutzerkennung und Passwort
Erhält der Auftraggeber im Rahmen der vereinbarten Leistung Nutzerkennung und Passwort zur eigenen Pflege seiner Internetpräsenz, verpflichtet er sich, diese Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Unbefugte weiterzugeben. Der Auftraggeber haftet für jeden Missbrauch und Schaden, der aus unberechtigter oder fehlerhafter Verwendung dieser Zugangsdaten entsteht.
12.3 Datenschutz
MarKon Media weist ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie z.B. dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass unbefugte Dritte unter Umständen in der Lage sind, in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr zu manipulieren.

 

13. Gewährleistung

MarKon Media verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Leistung schriftlich bei MarKon Media geltend zu machen. Danach gilt die erbrachte Leistung als mangelfrei angenommen.

Dies gilt ebenfalls für Aktualisierungen an einer Website. Diese ist nach jeder erfolgten Aktualisierung vom Auftraggeber in Gänze auf einwandfreie Funktion zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen sind MarKon Media unverzüglich mitzuteilen. Ein weitergehender Anspruch als Wandlung oder Minderung nach einer nicht ausreichenden Nachbesserung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung durch MarKon Media zurückzuführen.

 

14. Mitwirkungspflicht

Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Soweit MarKon Media dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit MarKon Media keine Korrekturaufforderung erhält.

 

15. Sonstige Bestimmungen

Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von uns zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz des in der Höhe von uns nachweisbar entstandenen Aufwandes, mindestens aber 20 % des Nettoauftragswert, als vereinbart.

 

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

17. Schlussbestimmung

17.1 Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz von MarKon Media.
17.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


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